- abklingeln
- ạb|klin|geln <sw. V.; hat:1. (ugs.) an mehreren Haus-, Wohnungstüren nacheinander klingeln:alle Haustüren, die ganze Straße a.2. (landsch.) durch Klingeln das Zeichen zur Weiterfahrt geben:die Schaffnerin klingelte ab.
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ạb|klin|geln <sw. V.; hat (ugs. früher): a) (bei Straßenbahnen o. Ä.) durch Klingeln das Zeichen zur Weiterfahrt geben: die Schaffnerin klingelte ab; b) ein Telefongespräch durch ein Klingelzeichen beenden: den Hörer auflegen und a.
Universal-Lexikon. 2012.